* Add make targed generate-license & generate-gitignore * Update Gitignores & Licenses Co-authored-by: techknowlogick <techknowlogick@gitea.io>
		
			
				
	
	
		
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| CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG.
 | ||
| DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE
 | ||
| COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS
 | ||
| ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT
 | ||
| DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN. Lizenz
 | ||
| 
 | ||
| DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD
 | ||
| UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", „LIZENZ"
 | ||
| ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
 | ||
| DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG
 | ||
| DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
 | ||
| GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
 | ||
| 
 | ||
| DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
 | ||
| ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
 | ||
| SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER
 | ||
| DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS
 | ||
| SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
 | ||
| 
 | ||
|    1. Definitionen
 | ||
| 
 | ||
| a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
 | ||
| jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar
 | ||
| vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung,
 | ||
| Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes
 | ||
| zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes
 | ||
| gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung
 | ||
| des Schutzgegenstandes.
 | ||
| 
 | ||
| b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
 | ||
| von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem
 | ||
| einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und
 | ||
| Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche
 | ||
| geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch
 | ||
| oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
 | ||
| 
 | ||
| c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
 | ||
| Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
 | ||
| in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder
 | ||
| in Verkehr zu bringen.
 | ||
| 
 | ||
| d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten
 | ||
| Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und
 | ||
| in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe
 | ||
| unter gleichen Bedingungen".
 | ||
| 
 | ||
| e. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
 | ||
| juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
 | ||
| dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
 | ||
| 
 | ||
| f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
 | ||
| oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand
 | ||
| ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten
 | ||
| Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen
 | ||
| bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.
 | ||
| 
 | ||
| g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
 | ||
| künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser
 | ||
| Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung
 | ||
| jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder
 | ||
| auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,
 | ||
| unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise
 | ||
| jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler
 | ||
| Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
 | ||
| Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand"
 | ||
| im Sinne dieser Lizenz.
 | ||
| 
 | ||
| h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
 | ||
| die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
 | ||
| vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen
 | ||
| dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
 | ||
| erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines
 | ||
| vorherigen Verstoßes auszuüben.
 | ||
| 
 | ||
| i. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen
 | ||
| des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl
 | ||
| von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher
 | ||
| Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung,
 | ||
| Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen,
 | ||
| unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
 | ||
| drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
 | ||
| 
 | ||
| j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
 | ||
| Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
 | ||
| dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere
 | ||
| durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten
 | ||
| des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren
 | ||
| Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung,
 | ||
| sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
 | ||
| Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
 | ||
| 
 | ||
| k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter
 | ||
| https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch
 | ||
| Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert
 | ||
| wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
 | ||
| 
 | ||
|       Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
 | ||
| 
 | ||
| i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche
 | ||
| Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente
 | ||
| der vorliegenden Lizenz; und
 | ||
| 
 | ||
| ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen
 | ||
| unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten
 | ||
| Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie vorliegende Lizenz
 | ||
| aufweist oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz.
 | ||
| 
 | ||
|    2. Beschränkungen der Verwertungsrechte
 | ||
| 
 | ||
| Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
 | ||
| des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
 | ||
| sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen
 | ||
| der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
 | ||
| Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
 | ||
| ergeben.
 | ||
| 
 | ||
|    3. Lizenzierung
 | ||
| 
 | ||
| Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
 | ||
| unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie,
 | ||
| räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts
 | ||
| am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand
 | ||
| in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
 | ||
| 
 | ||
| a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
 | ||
| in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
 | ||
| 
 | ||
| b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
 | ||
| Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird,
 | ||
| dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
 | ||
| 
 | ||
| c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
 | ||
| wiederzugeben und zu verbreiten; und
 | ||
| 
 | ||
| d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben
 | ||
| und zu verbreiten.
 | ||
| 
 | ||
| e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
 | ||
| 
 | ||
| i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche
 | ||
| im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme
 | ||
| (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber
 | ||
| das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für
 | ||
| jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
 | ||
| 
 | ||
| ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
 | ||
| vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle
 | ||
| einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche
 | ||
| Vergütung.
 | ||
| 
 | ||
| iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
 | ||
| Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
 | ||
| (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig
 | ||
| davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder
 | ||
| nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
 | ||
| 
 | ||
| Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
 | ||
| nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
 | ||
| Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
 | ||
| Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
 | ||
| die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
 | ||
| werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
 | ||
| von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
 | ||
| Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung
 | ||
| sämtlicher daraus resultierender Rechte.
 | ||
| 
 | ||
|    4. Bedingungen
 | ||
| 
 | ||
| Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
 | ||
| ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
 | ||
| 
 | ||
| a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
 | ||
| Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
 | ||
| Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
 | ||
| (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten
 | ||
| oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
 | ||
| gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren.
 | ||
| Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich
 | ||
| wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
 | ||
| und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
 | ||
| oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
 | ||
| keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
 | ||
| in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
 | ||
| Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
 | ||
| eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
 | ||
| insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk
 | ||
| erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
 | ||
| Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise
 | ||
| entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel
 | ||
| ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in
 | ||
| Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
 | ||
| 
 | ||
|       b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen
 | ||
| 
 | ||
|          i. dieser Lizenz,
 | ||
| 
 | ||
| ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
 | ||
| 
 | ||
| iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben
 | ||
| Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter
 | ||
| gleichen Bedingungen 3.0 US),
 | ||
| 
 | ||
| iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab
 | ||
| Version 3.0 aufwärts, oder
 | ||
| 
 | ||
|          v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
 | ||
| 
 | ||
|       verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
 | ||
| 
 | ||
| Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative Commons
 | ||
| kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge
 | ||
| leisten.
 | ||
| 
 | ||
| Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten Lizenzen
 | ||
| ("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen
 | ||
| sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der
 | ||
| verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
 | ||
| (URI) beifügen, wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
 | ||
| Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern,
 | ||
| die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
 | ||
| beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
 | ||
| müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss
 | ||
| unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
 | ||
| dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine technischen Maßnahmen ergreifen,
 | ||
| die den Nutzer der Bearbeitung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare
 | ||
| Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch
 | ||
| für den Fall, dass die Bearbeitung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet;
 | ||
| dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren
 | ||
| Lizenz unterstellt werden muss.
 | ||
| 
 | ||
| c. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
 | ||
| auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
 | ||
| unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen
 | ||
| im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
 | ||
| lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft
 | ||
| in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
 | ||
| Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:
 | ||
| 
 | ||
| i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers,
 | ||
| und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen
 | ||
| oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen
 | ||
| hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger"),
 | ||
| Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
 | ||
| 
 | ||
|          ii. den Titel des Inhaltes;
 | ||
| 
 | ||
| iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
 | ||
| Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat,
 | ||
| es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen
 | ||
| zum Schutzgegenstand;
 | ||
| 
 | ||
| iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
 | ||
| mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung
 | ||
| handelt.
 | ||
| 
 | ||
| Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
 | ||
| Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder
 | ||
| eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer
 | ||
| Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
 | ||
| hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben
 | ||
| nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft
 | ||
| in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte
 | ||
| aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
 | ||
| vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers
 | ||
| weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung
 | ||
| oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten
 | ||
| oder erklären.
 | ||
| 
 | ||
| d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
 | ||
| Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff
 | ||
| fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
 | ||
| Schutz eigener Art genießen.
 | ||
| 
 | ||
| e. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
 | ||
| Lizenz unberührt.
 | ||
| 
 | ||
|    5. Gewährleistung
 | ||
| 
 | ||
| SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER
 | ||
| UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN
 | ||
| WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER
 | ||
| NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT
 | ||
| WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
 | ||
| INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
 | ||
| ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES,
 | ||
| SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON
 | ||
| BESCHREIBUNGEN.
 | ||
| 
 | ||
|    6. Haftungsbeschränkung
 | ||
| 
 | ||
| ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER
 | ||
| IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER
 | ||
| VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE-
 | ||
| ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET
 | ||
| WURDE.
 | ||
| 
 | ||
|    7. Erlöschen
 | ||
| 
 | ||
| a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
 | ||
| Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
 | ||
| durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
 | ||
| einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
 | ||
| oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder
 | ||
| diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke
 | ||
| unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
 | ||
| entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
 | ||
| sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
 | ||
| die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
 | ||
| 
 | ||
| b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
 | ||
| bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
 | ||
| behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
 | ||
| anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
 | ||
| solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf
 | ||
| dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser
 | ||
| Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese
 | ||
| Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
 | ||
| vollumfänglich wirksam bleibt.
 | ||
| 
 | ||
|    8. Sonstige Bestimmungen
 | ||
| 
 | ||
| a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
 | ||
| eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
 | ||
| dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang
 | ||
| an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
 | ||
| 
 | ||
| b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
 | ||
| öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
 | ||
| ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
 | ||
| Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
 | ||
| 
 | ||
| c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
 | ||
| Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
 | ||
| 
 | ||
| d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
 | ||
| sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
 | ||
| betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
 | ||
| 
 | ||
| e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
 | ||
| Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
 | ||
| die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
 | ||
| auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
 | ||
| Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
 | ||
| genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
 | ||
| Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich.
 | ||
| Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
 | ||
| Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung
 | ||
| zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen
 | ||
| wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht
 | ||
| auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
 | ||
| 
 | ||
| f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
 | ||
| getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag
 | ||
| das Recht der Republik Österreich Anwendung.
 | ||
| 
 | ||
| Creative Commons Notice
 | ||
| 
 | ||
| Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr
 | ||
| oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet
 | ||
| Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
 | ||
| irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar
 | ||
| - im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen
 | ||
| beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers,
 | ||
| wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
 | ||
| 
 | ||
| Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
 | ||
| die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit
 | ||
| gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL
 | ||
| steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder
 | ||
| einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen
 | ||
| Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach
 | ||
| der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung,
 | ||
| die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise
 | ||
| auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen
 | ||
| der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
 | ||
| 
 | ||
| Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.
 |